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   LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89   

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https://dejure.org/1989,1313
LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89 (https://dejure.org/1989,1313)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.11.1989 - 5 Sa 335/89 (https://dejure.org/1989,1313)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 1989 - 5 Sa 335/89 (https://dejure.org/1989,1313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen von erhöhten Anforderungen hinsichtlich Pflichtbewußtsein und vorbildlichem Verhalten ; Pflicht zur Zurückhaltung bezüglich dienstlicher Unterlagen ; Verletzung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht; Unterlassungspflicht des Arbeitnehmers bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; BGB § ... 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 1; ; BAT § 8; ; BAT § 8 Abs. 1 S. 1; ; BAT § 9; ; BAT § 9 Abs. 1; ; BAT § 9 Abs. 2; ; BAT § 54 Abs. 1; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Ziff. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; KreisO § 7; ; KreisO § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Angestellten im Schreibdienst bei unbefugter Einsicht in kennwortgesicherte Textebene

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 626 BGB; 1 Abs. 2 KSchG
    Verhaltensbedingte Kündigung wegen nicht erlaubten Zugriffs auf besonders gesicherte Teile eines Textverarbeitungssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angestellte im Schreibdienst; Textverarbeitungssystem; Vertrauensbruch; Kennwort; Treuepflicht; Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 29.09.1982 - 5 Sa 514/82
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Hierüber ist sich die Klägerin, die ausschließlich im allgemeinen Schreibdienst eingesetzt war, wegen der eindeutigen Abgrenzung ihres Aufgabengebiets auch unmißverständlich im klaren gewesen vgl. hierzu LAG Köln' DB 1983, 124 -.
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Auch bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich bedarf es dann einer vorherigen Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest als ein nicht erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen - BAG NZA 87, 418 -.
  • LAG Hamm, 23.05.1984 - 5 (8) Sa 226/84

    Abmahnung; Kündigung; Notwendigkeit einer Abmahnung; Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Nur bei schwerwiegenden Verstößen, die eine grundlegende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zur Folge haben, ist eine Abmahnung entbehrlich - LAG Hamm, DB 85, 49; KR-M. Wolf, Grunds.
  • OLG Celle, 17.02.1989 - 4 U 187/87
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Danach war es dem Beklagten nicht unzumutbar, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen - vgl. LAG Hamm, ZIP 1989, 1259 -.
  • ArbG Hannover, 10.01.2002 - 10 Ca 250/01

    Anfechtung einer Ausscheidungsvereinbarung; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages;

    Datenmissbrauch wird in der Regel als eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung angesehen, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (s. die Übersicht bei Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 3. Aufl. 2001, Anm. 428, 429, 464 und 465, jeweils mit Nachweisen, s. z.B. ArbG Braunschweig, 22.01.99, RDV 99, 274 - fristlose Kündigung des Leiters eines Kindergartens wegen Speichems von Kinderpornographie aus dem Internet; ArbG Berlin, 27.03.80, BB 80, 1105 - Datenmissbrauch durch unbefugtes Eindringen in Dateien, Verdachtskündigung; LAG Schleswig-Holstein, 15.11.89, DB 90, 635 - unbefugter Zugriff einer Sekretärin auf im Informationssystem gespeicherte Daten ihres Chefs; BAG, 25.11.91 - 7 AZR 463/79 -- unveröff, Kündigung wegen unerlaubten Zugriffs auf das EDV-System ohne vorherige Abmahnung; LAG Baden-Württemberg, 11.01.94, RDV 95, 81 - außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei unbefugtem Eindringen in Dateien des Arbeitgebers; LAG Chemnitz, 14.07.99, RDV 2000, 177 - fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen unbefugten Kopierens gespeicherter Daten des Arbeitgebers auf einem privaten Datenträger; VG Frankfurt a.M., 28.08.2000, RDV 2000, 279 - außerordentliche Verdachtskündigung bei unbefugtem Ausspähen von Daten).
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